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Betriebliche Arbeitsmedizin |
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- Arbeitsmedizinische Betreuung; zwecks Erfüllung der gesetzlichen
Anforderungen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Übernahme der Aufgaben in allen Fragen der betrieblichen Arbeitsmedizin und des Gesundheitschutzes bei der Arbeit
- Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen
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Letzte Aktualisierung ( 05.11.2007 )
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