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Betrieblicher Arbeitsschutz |
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- Arbeitssicherheitstechnische Betreuung; zwecks Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG
- Übernahme der Aufgaben in allen Fragen der betrieblichen Arbeitssicherheit
- Durchführung von Belastungs- und Gefährdungsanalysen gemäß §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
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Letzte Aktualisierung ( 07.11.2007 )
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