Was ist das EG-Konformitätsbewertungsverfahren?
Wozu dient das EG-Konformitätsbewertungsverfahren?

Ein wichtiger Bestandteil der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes ist die Verwendung sicherer Maschinen und Anlagen.
Zum Abbau von Handelshemmnissen wurden die nationalen Bau- und Ausrüstungsbestimmungen durch harmonisierte europäische Vorschriften ersetzt.
Das äußere Kennzeichen, das eine Maschine/Anlage den europäischen Normen entspricht, ist die „CE“-Kennzeichnung.

Der Weg bis zum vorschriftsmäßigen Anbringen des CE-Zeichens, wird als Konformitätsbewertungsverfahren bezeichnet.
Es beinhaltet immer eine Konformitätserklärung durch die Hersteller/innen.

Die Anbringung des „CE“-Kennzeichens, auch Konformitätszeichen genannt, sowie die Ausstellung einer Konformitätserklärung darf nur dann erfolgen, wenn die Inverkehr zu bringenden Maschinen und Anlagen konform sind, d.h. übereinstimmend mit allen geltenden EU-Vorschriften der anzuwendenden EU-Richtlinien und den weiteren relevanten nationalen Vorschriften und Regeln der Technik.

Der Umfang des Konformitätsbewertungsverfahren ist sehr unterschiedlich und immer davon abhängig, welche Richtlinien zu beachten sind.

Die wesentlichen Bestandteile eines Konformitätsbewertungsverfahren sind:

 

Realisierung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen.
Durchführung an Hand einer Gefahrenanalyse mit Risikobewertung
auf der Basis der DIN EN 1050.
Erstellen der maschinen- und anlagenbezogenen Benutzerinformationen
– Betriebsanleitung -
Bereithalten der kpl. technischen Dokumentation, maschinen- und anlagenbezogen.
Ggfl. Durchführung einer Baumusterprüfung.
Ggfl. Einführung eines Qualitätssicherungssystem
Konformitätserklärung
CE-Kennzeichnung