Wozu eine EG-konforme Betriebsanleitung?
Auch wenn ein technisches Erzeugnis ein CE-Zeichen trägt, kann die Verwendung noch immer gefährlich sein.

Dies ist vor allem bei einigen Bearbeitungsmaschinen der Fall, bei denen rein technisch betrachtet, nicht alle Gefahrenstellen beseitigt werden können.

Die Hersteller/innen sind hier ebenfalls verpflichtet, auch diese Gefahren so weit als möglich zu reduzieren und besondere Vorsichtsmaßnahmen in der „Betriebsanleitung“ anzugeben.

Die EU-Rechtsvorschriften über die Sicherheit von Produkten verpflichten die Hersteller/innen, bei der Auslieferung von technischen Erzeugnissen, eine Betriebsanleitung mitzuliefern.

Die EG-konforme Betriebsanleitung muß mindestens enthalten:
-        Beschreibung der Maschine/Anlage
-        Bei verketteten Maschinen und/oder bei umfangreichen Maschinen; eine Einschalt-
         anweisung
-        Darstellung der bestimmungsgemäßen Verwendung
-        Hinweise zur nicht bestimmungsgemäßen Verwendung
-        Hinweise auf bestehende Restrisiken in Form von Sicherheitshinweisen
-        Angaben zum ausgehenden Lärm
-        Information zu evtl. Störungen und deren Beseitigung

Die Betriebsanleitung muß in der Sprache des Verwenderlandes formuliert sein und falls dies nicht die Sprache des Herstellerlandes ist, muß zusätzlich die Originalbetriebsanleitung vorliegen.
Die Übersetzung muß spätestens bei der Inbetriebnahme vorliegen.